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In roter Schrift steht "BodeständiX" über dem schwarzen Text "Der Autorenblog von Hanspeter Gautschin" auf weißem Hintergrund.
Leben bis zuletzt – Über Sterbehilfe aus spiritueller Sicht
Eine Nahaufnahme einer älteren Hand, die sanft eine jüngere Hand hält, vor einem weichen, wirbelnden blau-weißen Hintergrund, der Fürsorge, Unterstützung und Verbindung zwischen den Generationen aus spiritueller Sicht symbolisiert.

Sterben gehört zum Leben. Doch wenn Menschen schwer krank sind und keinen Ausweg mehr sehen, kommt die Frage auf: Darf man den Tod aktiv herbeiführen, wenn jemand dies wünscht?

In vielen Ländern wird diese Frage inzwischen rechtlich und gesellschaftlich neu beantwortet. Während in Belgien oder den Niederlanden aktive Sterbehilfe erlaubt ist, ringen Deutschland und die Schweiz weiterhin mit ihren Regelungen.

Doch jenseits der Gesetzesfragen geht es um mehr: um unser Bild vom Menschen, um Freiheit und Verantwortung, um Würde und um den Sinn des Lebens bis zuletzt.

Begriffe klären

Zuerst ist es wichtig, die Begriffe zu unterscheiden.

  • Sterbebegleitung meint die menschliche, medizinische und seelsorgerliche Begleitung am Ende des Lebens. Sie steht für Nähe, Trost, Schmerztherapie und den Wunsch nach einem würdigen Abschied.
  • Aktive Sterbehilfe oder Euthanasie bedeutet, den Tod bewusst herbeizuführen – etwa indem jemand eine tödliche Substanz verabreicht.
  • Assistierter Suizid meint, dass eine Person das Mittel selbst einnimmt, während andere die Vorbereitung ermöglichen.

Rechtliche Lage in der Schweiz

In der Schweiz ist aktive Sterbehilfe verboten und strafbar. Niemand darf einem Menschen gezielt den Tod zufügen.

Erlaubt ist hingegen der assistierte Suizid, solange zwei Bedingungen erfüllt sind:

  • Die sterbewillige Person muss die Tatherrschaft haben, das heisst: Sie muss das tödliche Mittel selbst einnehmen oder auslösen.
  • Es dürfen keine eigennützigen Motive vorliegen, etwa finanzielle Interessen der Begleitenden.

Darum können Organisationen wie Exit oder Dignitas in der Schweiz tätig sein. Sie bewegen sich im Rahmen des Strafrechts, das diese Form der «Sterbehilfe» nicht bestraft, solange die Bedingungen eingehalten werden.

Christliche Sicht: Das Leben als Geschenk

Aus christlicher Sicht ist das Leben ein Geschenk Gottes. Es ist uns anvertraut, nicht ausgeliefert. Darum darf der Mensch nicht frei darüber verfügen, es aktiv zu beenden.

«Das Leben kommt von Gott und Gott bleibt der Herr über Leben und Tod.»
Dieser Gedanke zieht sich durch die Bibel und die kirchliche Tradition.

Freiheit ist ein hohes Gut. Doch sie endet dort, wo das Fundament des Menschseins berührt wird: das Leben selbst. Wer es zur «Verfügungsmasse» macht, öffnet Türen zu Missbrauch und Entsolidarisierung.

Die Rolle des Arztes ist dabei klar: heilen, lindern, begleiten – aber nicht töten. Schon die Angst, Ärzte könnten zu «Anwälten des Todes» werden, untergräbt Vertrauen in das Gesundheitssystem.

Gesellschaftliche Risiken

Die Legalisierung aktiver Sterbehilfe birgt Gefahren:

  • Kostendruck: Sterben könnte zur Sparmassnahme werden.
  • Freiwilligkeitsillusion: Viele könnten «freiwillig» sterben, um niemandem zur Last zu fallen.
  • Entwertung des Lebens: Wer krank oder gebrechlich ist, läuft Gefahr, subtil als «überflüssig» betrachtet zu werden.

Eine Gesellschaft, die ihre Schwächsten schützt, darf diesen Weg nicht gehen.

Buddhistische Sicht: Leben als kostbares Gut

Auch im Buddhismus gilt das Prinzip der Gewaltlosigkeit (Ahimsa). Töten – auch das Töten des eigenen Lebens – verstösst gegen grundlegende ethische Prinzipien.

Das Gesetz des Karma besagt: Jede Handlung hat Folgen. Das Leben als Mensch gilt als selten und kostbar, weil es die beste Möglichkeit bietet, spirituell zu reifen und Leiden zu überwinden. Ein Suizid unterbricht diesen Weg und trägt ungelöste Lasten in eine neue Wiedergeburt hinein.

  • Buddha selbst hat nie zum Suizid geraten. In den Ordensregeln wird die Anstiftung oder Assistenz bei einer Selbsttötung ausdrücklich als schwerer Verstoss benannt.
  • Der Dalai Lama sagt: «Wenn Leiden auftauchen, ist Selbsttötung aus buddhistischer Sicht grundsätzlich nicht angemessen. Es ist besser, weiterzuleben und die Potenziale des menschlichen Lebens zu nutzen.» Er räumt ein, dass es extreme Ausnahmen geben kann – doch auch dann bleibt die innere Haltung beim Sterben entscheidend.

Für Buddhisten ist deshalb wichtig, den Geist im Todesprozess in einen ruhigen, friedlichen Zustand zu führen. Mitgefühl und Begleitung helfen, diese innere Ausgeglichenheit zu bewahren.

Andere Religionen

Auch andere Religionen sehen das Leben als unverfügbar:

  • Im Islam ist Selbsttötung verboten, da das Leben als Gabe Allahs gilt.
  • Im Judentum gilt das Prinzip pikuach nefesh: Leben zu bewahren hat Vorrang vor fast allen anderen Geboten.
  • Im Hinduismus gilt das Leben als Teil des Kreislaufs der Wiedergeburten, der nicht willkürlich unterbrochen werden soll.

So unterschiedlich die Traditionen sind – der Grundton ist ähnlich: Leben bleibt wertvoll, selbst im Leiden.

Stimmen aus der Erfahrung

Ein 84-Jähriger schrieb kürzlich über seine Beobachtungen:

«Jetzt wissen wir, dass in der Schweiz auch das Leben der über 80-Jährigen in Gefahr ist – sofern sie nicht eine Familie haben, die sie schützt, oder eine Gemeinschaft, die sich hinter sie stellt.»

Er schildert einsame Alte, die den Tod erwarten, aber auch eine lebenslustige 100-Jährige, die trotz Krankheit weiterlebt. Entscheidend scheint: Einsamkeit macht müde vom Leben, Gemeinschaft schenkt Hoffnung.

Alternativen: Begleiten statt töten

Die bessere Antwort auf Leiden ist nicht Töten, sondern Begleitung:

  • Palliativmedizin lindert Schmerzen.
  • Seelsorge und psychologische Hilfe geben Halt.
  • Familienunterstützung und Pflegeangebote entlasten Angehörige.

Auch der Buddhismus kennt Alternativen, etwa den freiwilligen Verzicht auf Nahrung und Trinken in extremen Situationen – ein Prozess, der nicht als aggressives Töten, sondern als bewusstes Loslassen verstanden wird.

Würde bis zuletzt

Viele meinen, der Mensch könne nicht nur über sein Leben, sondern auch über sein Sterben frei verfügen. Diese Haltung entspringt meist einem materialistischen Weltbild, das den Tod als endgültiges Ende begreift. Doch was, wenn es mehr gibt? Was, wenn das Leben weitergeht – in der christlichen Hoffnung auf Auferstehung oder im buddhistischen Verständnis des Bewusstseinskontinuums? Dann wäre der Tod kein Schlusspunkt, sondern eine Schwelle. Wer diese Dimension ernstnimmt, erkennt: Sterben ist kein Akt der blossen Selbstverfügung, sondern ein Übergang, eingebettet in grössere Zusammenhänge.

Ob christlich oder buddhistisch gedacht: Beide Traditionen warnen vor einer Kultur, in der das Leben zur Verfügungssache wird. Sie sehen es als Geschenk, als kostbare Chance – und den Tod nicht als etwas, das man einfach «organisieren» sollte.

Darum lautet meine Antwort: Begleiten statt töten.
Sterbebegleitung ist Ausdruck von Menschlichkeit, Nähe und Barmherzigkeit. Aktive Sterbehilfe hingegen gefährdet Vertrauen, Würde und Schutz.

Statt den Tod zu beschleunigen, sollten wir das Leben bis zuletzt hüten – mit Liebe, Fürsorge und Solidarität.

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Ein älterer Mann mit grauem Haar und Brille sitzt in einem Holzstuhl, trägt einen dunklen Pullover, hält ein aufgeschlagenes Buch in der Hand und blickt von den Seiten auf. Der Hintergrund ist eine schlichte, helle Wand.

Ich bin Hanspeter Gautschin, Erzähler und Autor von BodeständiX – Geschichten, die bleiben.

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