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In roter Schrift steht "BodeständiX" über dem schwarzen Text "Der Autorenblog von Hanspeter Gautschin" auf weißem Hintergrund.
E-ID: Der digitale Käfig im Namen der Bequemlichkeit
Eine schemenhafte Person steht vor einem vergitterten Käfig mit einer Schweizer Flagge und einem binären Code, der die digitale Gefangenschaft in der Schweiz inmitten der laufenden Abstimmung zur E-ID-Debatte symbolisiert.

Noch ist sie nicht eingeführt, die elektronische Identität der Schweiz.

Richtig ist: Das Parlament hat 2023 das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) verabschiedet. Die Abstimmung vom 28. September 2025 entscheidet darüber, ob dieses Gesetz in Kraft tritt. Erst ab 2026/27 würde die E-ID schrittweise erprobt. Offiziell wird konsequent betont: Sie sei freiwillig, ergänzend, keine Pflicht.

Dezentrale Speicherung – aber nur die halbe Wahrheit

Ein zentrales Verkaufsargument lautet, dass die E-ID-Daten nicht in einer zentralen Datenbank des Staates oder einer Firma liegen, sondern dezentral auf dem eigenen Gerät gespeichert werden. Das klingt beruhigend und ist im Vergleich zur ersten, abgelehnten E-ID-Vorlage tatsächlich ein Fortschritt. Nutzerinnen und Nutzer bestimmen, welche Attribute sie weitergeben möchten – ob nur die Altersbestätigung oder das ganze Geburtsdatum.

Doch entscheidend ist: Auch ein dezentrales System bleibt Teil einer grösseren Infrastruktur. Sobald die E-ID als universeller «Schlüssel» dient, um sich bei Behörden, Banken, Versicherungen oder privaten Diensten anzumelden, entsteht ein Netz von Abhängigkeiten. Technisch mag die Speicherung lokal sein, praktisch jedoch führt jede Abfrage zurück auf ein staatlich ausgestelltes Identitätszertifikat – und damit auf ein Kontrollinstrument, das sich ausweiten lässt.

Freiwilligkeit – oder schleichende Pflicht?

Heute wird betont, dass die E-ID freiwillig sei. Doch die Erfahrung zeigt: Was als Option eingeführt wird, entwickelt sich schnell zum Standard. Ohne E-ID könnte man bald keine Steuererklärung mehr einreichen, keine Krankenkassenabrechnung mehr prüfen oder kein ÖV-Abo mehr lösen. «Freiwilligkeit» ist dann ein theoretisches Konstrukt – in der Praxis bleibt keine echte Wahlfreiheit.

Selbstbestimmung – solange es erlaubt ist

Kaum beachtet, aber entscheidend: In Fachkreisen wird längst offen ausgesprochen, dass die E-ID eng mit digitalem Zentralbankgeld (CBDC) verknüpft werden könnte. Am CBDC-Kolloquium der Universität Zürich (Mai 2023) diskutierten Experten der SNB, der Universität Zürich und internationale Juristen ausdrücklich über die architektonische Nähe zwischen digitalen Identitäten und digitalem Geld. Die Vision: eine vernetzte Infrastruktur, in der Identität, Zahlungsverkehr und Regulierung zusammenfallen.

Zwar spricht die SNB derzeit nur von einem «Wholesale-CBDC». Doch die Geschichte solcher Projekte zeigt: Sie bleiben selten auf dieser Stufe stehen. Zuerst im Interbanken-Bereich, als technische Machbarkeitsstudie. Danach folgt die schrittweise Öffnung Richtung «Retail» – also für alle Bürgerinnen und Bürger. Diese Entwicklung ist international längst sichtbar: Die EZB, die Bank of England und die schwedische Riksbank arbeiten genau nach diesem Muster.

Und hier wird die E-ID interessant: Sie ist die perfekte Schnittstelle, um Zahlungen eindeutig einer Person zuzuordnen. Ob Retail-CBDC offiziell auf der Agenda steht oder nicht – die Infrastruktur dafür wird mit der E-ID vorbereitet.

Auch die Behörden selbst skizzieren bereits die Richtung: Dirk Lindemann, Direktor des Bundesamts für Informatik und Telekommunikation (FOITT), erklärte im Januar 2025 in einem Interview, die E-ID sei «weit mehr als ein digitaler Ausweis». Sie solle als Wallet innerhalb eines offenen Ökosystems funktionieren, in dem Bürgerinnen und Bürger nicht nur ihre Identität, sondern auch private und staatliche Dokumente digital verwalten können – eine Systemlogik, die praktisch deckungsgleich mit CBDC-Wallets ist.

Damit wird klar: Es geht nicht um eine schlichte digitale Ersatzlösung für die physische ID-Karte, sondern um die Basisinfrastruktur für künftige Verknüpfungen von Identität, Geld und Dokumenten. Und genau an dieser Stelle kommen die vermeintlich harmlosen «Praxisbeispiele» ins Spiel: Alterskontrolle beim Bierkauf, Ticketkauf per Knopfdruck, automatische Steuerabzüge – so lautet das freundliche Narrativ. Was auf den ersten Blick praktisch klingt, bedeutet in der Konsequenz: Jede Transaktion wird untrennbar mit der persönlichen Identität verknüpft. Bargeld als Rückzugsraum? Geschichte.

Damit steht ein Paradigmenwechsel im Raum: eine digital vernetzte Infrastruktur, in der Ausweis, Zahlungen und Regulierung verschmelzen könnten. Noch gibt es dafür kein politisches Mandat. Doch gerade weil Behörden im Abstimmungskampf fast ausschliesslich harmlose Servicebeispiele ins Feld führen – Bierkauf, Ticketbuchung, Online-Login –, bleibt die weiterreichende Dimension unsichtbar.

Das bekannte Muster der Einführung

Es ist immer die gleiche Strategie:

  • Phase 1 – Einführen über harmlose Beispiele (Jugendschutz, Tabak, Alkohol).
  • Phase 2 – Ausweiten auf «sensible» Felder (Waffen, Glücksspiel, Steuern).
  • Phase 3 – Vollintegration in alle Lebensbereiche. Einkäufe, medizinische Leistungen, Reisen, Wohnen – nichts bleibt privat.

Schritt für Schritt wird das Volk an die totale Erfassung gewöhnt, bis aus Bequemlichkeit Gewöhnung und aus Gewöhnung Akzeptanz wird.

Die Illusion der Sicherheit

Ein weiteres Problem: Absolute Sicherheit gibt es nicht. Auch hochgerüstete Banken, Militärs und Technologiekonzerne sind wiederholt Opfer von Cyberangriffen geworden. «Unhackbar» ist eine Märchenformel für Technikgläubige. Sicherheit bedeutet bestenfalls, Angriffe zu erschweren – nicht, sie zu verhindern.

Die neue E-ID speichert die Grunddaten zwar dezentral auf dem Gerät der Nutzerinnen und Nutzer. Doch je stärker sie als universeller Schlüssel für Behörden, Banken, Krankenkassen und private Dienste eingesetzt wird, desto mehr laufen die Informationen faktisch in einem gemeinsamen System zusammen. Damit entsteht eine neue Form der Verwundbarkeit: Nicht der eine grosse Server, sondern das Netz als Ganzes wird zum lohnenden Angriffsziel.

Hinzu kommt: Künstliche Intelligenz verbessert zwar die Abwehr, verschärft aber gleichzeitig die Angriffe. Mit derselben Technologie lassen sich automatisierte Phishing-Attacken, Deepfakes und hochspezialisierte Einbruchsversuche orchestrieren. Ein System, das als «Alleskönner» konzipiert ist, wird damit selbst zum Risiko.

Die Infrastruktur der Kontrolle

Die Verknüpfung von digitalem Geld und E-ID ist kein Detail, sondern ein Paradigmenwechsel. Sie schafft die Grundlage für ein Überwachungs- und Steuerungssystem, das unter dem Vorwand der Praktikabilität eingeführt wird. Offiziell geht es um «Sicherheit» und «Bequemlichkeit». In Wahrheit geht es um Macht: Wer die Datenströme kontrolliert, kontrolliert das Verhalten.

Am 28. September 2025 stimmt das Volk über die E-ID ab. Es entscheidet damit nicht nur über ein technisches Werkzeug, sondern darüber, ob die Schweiz eine offene Gesellschaft bleibt – oder ob wir den ersten Schritt in Richtung digitalen Käfigs wagen.

Denn eines ist sicher: Blindes Vertrauen in die Politik ist fehl am Platz. Allzu oft wurden dem Volk kleine Schritte versprochen – um später den grossen Kontrollapparat durchzusetzen. Man denke an den Fichenskandal oder das Nachrichtendienstgesetz von 2016, das mit harmlosen Formulierungen begann und weitreichende Überwachungsbefugnisse brachte. Und nicht zuletzt an Corona, wo Versprechen, Prognosen und «Notwendigkeiten» im Rückblick allzu oft als Täuschungen oder Übertreibungen entlarvt wurden.

 

1 Kommentar

  1. Lucie Dettwiler

    Wenn es freiwillig ist, warum muss man dafür abstimmen? Wie werden wieder mal verarscht.

Über

Ein älterer Mann mit grauem Haar und Brille sitzt in einem Holzstuhl, trägt einen dunklen Pullover, hält ein aufgeschlagenes Buch in der Hand und blickt von den Seiten auf. Der Hintergrund ist eine schlichte, helle Wand.

Ich bin Hanspeter Gautschin, Erzähler und Autor von BodeständiX – Geschichten, die bleiben.

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